Requalifizierung und Wiederholungsprüfung – Jena
Reinräume müssen in regelmäßigen Abständen requalifiziert werden. Die Wiederholungsprüfung stellt sicher, dass die ursprünglich qualifizierte Reinheitsklasse über den gesamten Lebenszyklus des Reinraums eingehalten wird.
Prüfintervalle
Die Wiederholungsprüfungen richten sich nach der Reinheitsklasse und der Nutzung. Für die ISO-Klassen 5 und besser sind halbjährliche Prüfungen üblich, für die Klassen 6 bis 8 jährliche Intervalle. Im Gewerbepark Jena-Süd und entlang der Otto-Schott-Straße sind die Prüfintervalle in den betrieblichen Qualitätssicherungshandbüchern festgelegt.
Umfang der Requalifizierung
Die Requalifizierung umfasst die Partikelmessung im Ruhe- und Betriebszustand, die Überprüfung der Druckverhältnisse, die Filterintegritätsprüfung und gegebenenfalls eine erneute Strömungsvisualisierung. Abweichungen von den Sollwerten müssen dokumentiert und bewertet werden.
Anlässe für Requalifizierung
Neben der turnusgemäßen Requalifizierung ist eine Wiederholungsprüfung nach baulichen Änderungen, Filterwechseln, Luftmengenänderungen oder nach längerem Stillstand erforderlich. Auch nach Abweichungen im Monitoring kann eine vorgezogene Requalifizierung notwendig sein.
Dokumentation der Wiederholungsprüfung
Jede Requalifizierung wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Dieser enthält die Messergebnisse, den Vergleich mit den Sollwerten der Vorqualifizierung und eine Bewertung der Konformität. Die Berichte sind Teil des Qualifizierungs-Lebenszyklus und werden archiviert.
GMP- und Behördenvorgaben
Die Regierungspräsidien erwarten bei pharmazeutischen Herstellern eine lückenlose Requalifizierungsdokumentation. Die Einhaltung der Prüfintervalle und die Vollständigkeit der Berichte werden bei Behördeninspektionen geprüft. Abweichungen können zu Observations und Maßnahmen führen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
Anfrage senden